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Augenlidstraffung
Karlsruhe gegen hängende Augenlider bzw. Schlupflider vom spezialisierten
Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie

Ein Blick sagt
mehr als 1.000 Worte! Unser Aussehen beeinflusst unsere Umwelt.
Große, klare und faltenfreie Augen vermitteln den Eindruck
von Frische, Freundlichkeit, Aufmerksamkeit und Fitness.
Kleine,
schmale und faltige Augen mit schweren Lidern wirken alt und verbraucht.
Verstärkt wird dieser Effekt, wenn sich noch zusätzlich
sogenannte Tränensäcke bilden. Sie wirken dann müde
und ausgepowert.
Eine Augenlidstraffung ermöglicht
Falten und Tränensäcke in einer einzigen Operation zu entfernen.
Die Operation dauert ca. 1 bis 2 Stunden und erfolgt mit örtlicher
Betäubung. Sie können anschliessend wieder nach Hause gehen.
Nach wenigen Tagen ist außer einer sehr feinen Narbe von der Operation
nichts mehr zu sehen. Die Narbe selbst ist dann nur bei genauester Beobachtung
aus unmittelbarer Nähe zu sehen.
Es wird somit möglich, ohne einen großen Aufwand in sehr kurzer
Zeit wieder einen wachen, freundlichen und frischen Eindruck zu machen.
Welche
Qualifikation besitzen unsere spezialisierten Fachärzte für
Ihre Augenlidstraffung?
Alle unsere spezialisierten
Fachärzte für Plastische Chirurgie
müssen unser Mindestanforderungsprofil erfüllen. Dieses
wird regelmäßig überprüft. Dieses Profil enthält
folgende Mindestvoraussetzungen:
Ausbildung
zum Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie
Der Facharzt für Plastische
Chirurgie bzw. Facharzt für Plastische und Ästhetische
Chirurgie ist ein anerkannter Facharzt. Zum Ausbildungsumfang
gehört die ästhetische Chirurgie, die Rekonstruktive
Chirurgie (=wiederherstellende Chirurgie z. B. nach Unfällen
oder Tumoroperationen), die Verbrennungschirurgie und die Handchirurgie.
Fachärzte für Plastische Chirurgie lernten innerhalb
ihrer 6-jährigen Ausbildung, wie große oder schwierige
Fehlbildungen bzw. Unfallschäden wiederhergestellt werden
können (z. B. Hautschäden nach Verbrennungen beheben,
Ohren aus Knorpelteilen nachbilden, Brustwiederaufbau nach Tumoroperationen,
etc.).
Der Titel "kosmetischer Chirurg,
ästhetischer Chirurg oder Schönheitschirurg"
ist ungeschützt. So mancher Gynäkologe, Dermatologe
oder Allgemeinarzt wechselte sein Praxisschild aus und ersetzte
es durch ein Schild mit dem Titel "ästhetische Chirurgie,
ästhetische Medizin oder Schönheitschirurg".
Jahrelange
Erfahrung in leitender Funktion
Es ist wie in jedem Beruf –
nur jahrelange Erfahrung sorgt für die notwendige Routine
und Sicherheit. Daher achten wir darauf, dass jeder unserer
angeschlossenen Fachärzte mindestens 6 Jahre in leitender
Funktion (z. B. Oberarzt, Chefarzt, etc.) tätig war. Dies
sorgt auch dafür, dass ein Arzt lernt, für eine Abteilung
die Verantwortung zu übernehmen.
Spezialisierung auf Teilbereiche der Ästhetischen Chirurgie
Nicht jeder Arzt kann alle Behandlungen
sehr gut. Daher muss eine Spezialisierung auf die Eingriffe
nachgewiesen werden.
Beratung vom Operateur
Es geht um Sie! Daher muss der
Operateur genau wissen, was Sie sich vorstellen. Dies wird in
einem kostenfreien Beratungstermin mit dem ärztlich machbaren
abgeglichen. Entsprechend kann Ihnen der Operateur auch genau
sagen, welche Gefahren, Komplikationen bzw. Möglichkeiten
bestehen, so dass Sie für sich überlegen können,
ob der Eingriff für Sie in Frage kommt. Das Beratungsgespräch
muss frühzeitig erfolgen, so dass Sie genügend Bedenkzeit
haben und alle offenen Fragen vor der Behandlung klären
können. Nur so ist in unseren Augen eine vertrauensvolle
Zusammenarbeit zwischen Patient und Operateur möglich.
Regelmäßige
Weiterbildung des Operateurs und des Personals
Nichts ist so stetig wie die Veränderung
– daher müssen alle unsere Fachärzte für Plastische Chirurgie eine regelmäßige
Weiterbildung nachweisen. Und das nicht nur für sich –
sondern auch für das Personal.
Vollmitglied
in der Deutschen Gesellschaft der Plastischen, Rekonstruktiven und
Ästhetischen Chirurgen (DGPRÄC – ehemals Vereinigung
der Deutschen Plastischen Chirurgen)
Die Deutsche Gesellschaft der
Plastischen, Rekonstruktiven und Ästhetischen Chirurgen,
kurz DGPRÄC, ist offizieller Vertreter der deutschen Plastischen
Chirurgie und vertritt die allgemeinen und berufspolitischen
Interessen der Plastischen Chirurgie.
Zweck und Aufgabe der DGPRÄC ist die Entwicklung und Erhaltung
der Plastischen Chirurgie in Deutschland als selbständige
Monospezialität. Dazu gehört:
• Die Förderung der Plastischen Chirurgie in praktischer
und wissenschaftlicher Hinsicht.
• Die Forschung und Entwicklung von Techniken, Methoden
und Fähigkeiten.
• Sicherung und Entwicklung der Ausbildung zum Plastischen
Chirurgen.
• Etablierung von Qualitätsstandards der Plastischen
Chirurgie.
• Weiterbildung zum Facharzt der Plastischen Chirurgie,
was die Qualifizierung der Mitglieder auf breiter Basis ermöglicht.
• Ärztliche Fortbildung von ausgebildeten Fachärzten,
zur Sicherung der Qualität der DGPRÄC-Mitglieder.
Die DGPRÄC ist Mitglied im
internationalen Dachverband der Plastischen Chirurgen, der International
Confederation of Plastic, Reconstructive and Aesthetic Surgery
IPRAS.
Im DGPRÄC gibt es unterschiedliche
Mitgliedsarten. Jeder unsere Fachärzte für Plastische Chirurgie muss Vollmitglied der DGPRÄC
sein.
Hochwertige und moderne OP-Ausstattung
Alle unsere angeschlossenen Fachärzte für Plastische Chirurgie müssen
einen hochwertigen und modernen OP nachweisen. Dies sorgt für
die notwendige Sicherheit, wenn während des Eingriffs eine
Komplikation entstehen würde.
Regelmäßige
Kontrolle der Sicherheitsvorkehrungen
Was nutzen Sicherheitsvorkehrungen,
wenn Sie nicht funktionstüchtig sind? Daher müssen
alle angeschlossenen Partner regelmäßig ihre Sicherheitsvorkehrungen
überprüfen.
Hohe
Patientenzufriedenheit und Qualitätskontrolle
In der Ästhetik geht es nicht
nur um das operative Ergebnis – es geht in unseren Augen
vielmehr darum, dass Sie sich in Ihrer Haut wohler fühlen.
Daher ist für uns eine hohe Patientenzufriedenheit wichtig.
Hierzu müssen bei jedem unserer Partner entsprechende Qualitätskontrollen
nachgewiesen werden.
Dies ist nicht nur im operativen
Bereich so – sondern es geht auch darum, wie z. B. der
Operateur auch außerhalb der Sprechzeiten, z. B. für
eventuelle Komplikationen erreichbar ist, wie schnell auf Anfragen
reagiert wird, dass umfangreiche Nachkontrollen nach der Operation
durchgeführt werden, dass umfangreiche Beratungsgespräche
durchgeführt werden, etc.
Haftpflichtversicherung
auch für Ästhetische Eingriffe
Jeder unserer spezialisierten
Fachärzte muss uns eine Arzthaftpflichtversicherung nachweisen,
die auch ästhetische Eingriffe beinhaltet.
Kostentransparenz
und Inklusiv-Angebote
Oft sitzt der Teufel im Detail.
Sie müssen vor der Operation genau wissen, was im Bereich
Kosten auf Sie zukommt (inkl. Mieder, eventuelle Anästhesiekosten,
etc.).
Einhaltung
gesetzlicher Vorgaben und Verwendung international anerkannter Methoden
Jeder unserer Partner ist verpflichtet,
gesetzliche Vorgaben einzuhalten und unzulässige Werbung
zu unterlassen (z. B. Werbung ohne vorher-nachher-Bilder, unzulässige
Werbeaussagen wie z. B. "Schlanker in 2 Stunden" etc.)
Weiterhin verpflichtet
sich jeder Partner, nur international anerkannte Behandlungsmethoden
zu verwenden, so dass Ihr Risiko möglichst minimiert wird.
All diese Punkte
werden vor Beginn und während der Kooperation durch regelmäßige
Kontrollen überprüft.
Wer trägt die Kosten
für die Augenlidstraffung?
Die
Kosten für eine Augenlidstraffung müssen in den meisten Fällen
durch den Patienten getragen werden. Die genauen Kosten können nur nach einer persönlichen Beratung definiert werden, da diese immer von den persönlichen
Voraussetzungen und dem gewünschten Zielergebnis abhängig
sind.
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